Das Risiko für den plötzlichen Herztod ist abhängig von der Grunderkrankung

Wie verschieden das Risiko für bösartige Herzrhythmusstörungen und den plötzlichen Herztod auf Basis der Grunderkrankung sein können: das erläuterte Frau Dr. Hillmann zu Beginn sehr anschaulich mithilfe einer Tabelle. Ihr war zum Beispiel zu entnehmen, dass Menschen, – zu etwa gleichen Teilen männlich wie weiblich - die von einem Long-QT-Syndrom betroffen sind, bereits in jungen Jahren ein erhöhtes Risiko für bösartige Herzrhythmusstörungen haben. Bei einem Long-QT-Syndrom ist die elektrische Erregungsbildung und -leitung im Herzmuskel gestört. Diese Krankheit wird genetisch vererbt.

Ein Akutes Koronarsyndrom (ACS) wiederum, das sich aus dem plötzlichen Verschluss einer Herzarterie entwickelt und zu einem Herzinfarkt führen kann, trifft vornehmlich Menschen zwischen 50 und 70 Jahren. Aus diesem Grund ist bei diesen Patientinnen und Patienten besonders nach einem solchen Ereignis das Risiko für bösartige Herzrhythmusstörungen sowie den plötzlichen Herztod erhöht. Bei einem Herzinfarkt stirbt Herzgewebe aufgrund einer mangelnden Blutversorgung ab.

Außerdem haben Patienten nach erlebtem plötzlichem Herztod meist ein höheres Risiko eine erneute bösartige Herzrhythmusstörung zu erleiden. Auf Grundlage des individuellen Risikos empfiehlt dann der Arzt oder die Ärztin gegebenenfalls die Implantation eines Defis zum Schutz vor dem plötzlichen Herztod durch bösartige Herzrhythmusstörungen.

Therapie der Herzrhythmusstörung ist individuell

Kommt es zu einer Therapie durch den implantierten Defi, liest man im ersten Schritt den Defi aus, um die Ursache der Therapie zu untersuchen. Handelt es sich um eine bösartige Herzrhythmusstörung, werden dann meist weitere Schritte eingeleitet – denn der Defi soll zwar vor dem plötzlichen Herztod schützen, die richtige Therapie soll aber im besten Fall bereits vorab das Auftreten bösartiger Herzrhythmusstörungen verhindern. Wichtig ist es deshalb, nach einer Therapie unter anderem zu prüfen, ob sich die Grunderkrankung verschlechtert hat. Auch der bisherige Krankheitsverlauf inklusive bisheriger therapeutischer Interventionen sollte betrachtet werden, um die individuelle Therapie gegebenenfalls zu optimieren. Je nach Fall kann dies in Form einer angepassten Medikation bezüglich der Grunderkrankung oder der Herzrhythmusstörung geschehen - aber auch durch eine Katheterablation. Eine „optimale Therapie“, die für alle Herzrhythmuserkrankungen gilt, ist also kaum zu definieren. Um für jeden Patienten und jede Patientin die bestmögliche Therapie auszuwählen, helfen den Medizinerinnen und Medizinern in solchen Fällen unter anderem die Leitlinien der internationalen Fachgesellschaften für Kardiologie wie der European Heart Rhythm Association (EHRA) und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK). Sie legen systematisch und Schritt für Schritt fest, welche therapeutischen Maßnahmen bei welchen Ursachen zu erwägen beziehungsweise zu empfehlen sind.

Wem kann die Ablation helfen?

Unter einer ischämischen Kardiomyopathie (ICM) versteht man eine Änderung beziehungsweise Schädigung der Struktur und einer damit einhergehenden Funktionsstörung des Herzmuskelgewebes - beispielsweise als Folge einer koronaren Herzerkrankung. Ist die Ursache der bösartigen Herzrhythmusstörung auf eine ICM zurückzuführen, wird die Katheterablation aufgrund der meist gut abgrenzbaren Narbe oft schon frühzeitig als Alternative zur antiarrhythmischen Therapie - beispielsweise mit Amiodaron – empfohlen.  

Bei nicht ischämischen Kardiomyopathien (NICM) muss die Empfehlung zur Katheterablation individuell getroffen werden. NICM sind zusammengefasst alle Kardiomyopathien ohne ischämische Ursache, zum Beispiel bei verdicktem Herzmuskel, einer Herzerkrankung infolge einer Entzündung oder durch eine toxische Herzschwäche, beispielsweise infolge von zu hohem Alkoholkonsum.

Wie erfolgreich eine Katheterablation wirken kann, zeigte Frau Dr. Hillmann anhand von Studienergebnissen (u. a. SMASH-VT, VTACH, VANISH). Sie belegen, dass die Katheterablation die Überlebensrate von Patientinnen und Patienten, insbesondere bei ICM, wirksam erhöhen kann. Dass im Verlauf mehrere Katheterablationen notwendig sind um einen adäquaten und langanhaltenden Therapieerfolg zu erzielen, ist aber nicht unüblich.

Alternative Verfahren bei bösartigen Herzrhythmusstörungen

Wirken Antiarrhythmika oder eine Katheterablation nur unzureichend, kann man bei ausgewählten Patienten evaluieren, ob eine alternative Therapie zur Anwendung kommen kann. Dazu zählt unter anderem die Sympathektomie. Die Sympathektomie ist ein – heute weitgehend minimalinvasiv durchgeführter - operativer Eingriff, bei dem einzelne Stränge des Sympathikus-Nervensystems blockiert werden, indem man sie ganz oder teilweise durchtrennt.  Ein weiteres, noch sehr neues Verfahren, das erstmalig 2017 durchgeführt wurde, ist die Stereotaktische Radioablation. Dieses Verfahren stammt aus der Onkologie (Krebsforschung). Hierbei wird gezielt das Narbengebiet bestrahlt, welches für die Herzrhythmusstörungen verantwortlich sind. Vorteilhaft ist, dass es sich hierbei um ein nichtinvasives Verfahren handelt und deshalb eine Gefäßpunktion wie bei der Katheterablation nicht notwendig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die für die Herzrhythmusstörung verantwortlichen Bereiche vorab exakt lokalisiert wurden.

Quellen:

  • Vortragscharts von Dr. Henrike Hillmann, HHC, Hannover Herzrhythmus Centrum im Universitätsklinikum Hannover
  • Deutsche Herz-Stiftung e.V.
  • Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf Forschung

 

Text: Birgit Schlepütz